Als Radsatz wird bei Schienenfahrzeugen die Kombination aus zwei Rädern und der sie i. d. R. miteinander starr verbindenden Radsatzwelle bezeichnet.[2][3] Der Vorteil einer solchen klassischen Kombination ist der geringere Aufwand für die Drehlagerung der Räder. Nötig ist nur je ein neben jedem Rad befindliches Radsatzlager, während bei den miteinander nicht verbundenen Rädern eines Losradsatzes vier erforderlich sind. Ein Unterschied gegenüber dem Losradsatz ist auch der sogenannte Sinuslauf mit dem Vorteil, der Selbstzentrierung eines Radsatzes mit konischen Laufflächen zwischen den Schienen. Beim Losradsatz muss darauf verzichtet werden. Dessen Vorteil ist ein ruhigerer Lauf bei hohen Geschwindigkeiten, während der Sinuslauf bei hohen Geschwindigkeiten zu Instabilitäten führen kann.
Beide Radsatzbauarten übertragen das Gewicht und die dynamischen Lasten des Fahrzeugs auf die Schienen und führen das Fahrzeug im Gleis. Beim Radsatz mit Radsatzwelle können zusätzlich Antriebszahnräder und/oder Bremsscheiben auf der Welle fixiert sein.[1]
Ein Radsatz, der über einen Antrieb verfügt, wird Treibradsatz genannt, ein antriebsloser Radsatz Laufradsatz.[2] Bei Lokomotiven mit Stangenantrieb wird die Bezeichnung Treibradsatz nur für den Radsatz verwendet, auf dessen Kurbelzapfen die Treibstangen direkt einwirken, die übrigen, durch (zusätzliche) Kuppelstangen angetriebenen Radsätze werden als Kuppelradsätze bezeichnet.[4]